Schlichtung / Mediation im Verwaltungsverfahren
- Durchführung von Schlichtungs- und Mediationsverfahren in verwaltungsrechtlichen Konflikten unter Beachtung der besonderen Anforderungen (wie z. B. der Gesetzesbindung der Verwaltung) als neutrale Schlichter oder Mediatoren
- rechtliche Begleitung / Unterstützung von Mandanten in Schlichtungs- und Mediationsverfahren als Partei