Schönbuchbahn im Landkreis Böblingen

genehmigt – Fertigstellung und Inbetriebnahme im Dezember 2019

Der Zweckverband Schönbuchbahn betreibt im Landkreis Böblingen die Schönbuchbahn. Die Gesamt­maßnahme Ausbau und Elektrifizierung der Schönbuchbahn von Böblingen bis Dettenhausen ist in vier Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Die Gesamtmaßnahme dient der Einführung eines zeitweisen 15‑Minuten-Taktes zwischen Böblingen und Holzgerlingen sowie der Verbesserung der Anschlussverhält­nisse im Bahnhof Böblingen. Neben der Errichtung eines neuen Betriebshofes erfolgen ein zweigleisiger Teilausbau sowie die Elektrifizierung der gesamten Strecke.

Planfeststellungsabschnitt 1 – Errichtung eines Betriebshofes in Böblingen

genehmigt – Fertigstellung und Inbetriebnahme im Dezember 2019

Die Errichtung eines Betriebshofes in Böblingen ist das erste Teilprojekt der Maßnahme. Der neue Betriebs­hof dient dem Abstellen von insgesamt sechs Fahrzeugen sowie der Durchführung sämtlicher Instandhaltungsarbeiten und war notwendig, da der bereits bestehende Betriebshof in Dettenhausen die mit der Angebotserweiterung verbundene Kapazitätserhöhung nicht mehr aufnehmen kann. Die un­mittel­bare Nähe zum Bahnhof Böblingen ist vor allem mit betrieblichen Vorteilen verbunden. Der Plan­feststellungsbeschluss für den ersten Plan­feststel­lungsabschnitt wurde im September 2015 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen.

Planfeststellungsabschnitte 2 und 3 – Maßnahmen zwischen Bahnhof Böblingen und Holzgerlingen

genehmigt – Fertigstellung und Inbetriebnahme im Dezember 2019

In diesen Planfeststellungsabschnitten, welche verfahrensrechtlich zu einem Abschnitt zusammenge­führt wurden, wird die bestehende eingleisige Strecke in zwei Teilbereichen der Strecke sowie im Bahn­hofsbereich Holzgerlingen um ein weiteres Gleis erweitert. Bahnsteige, Bahnübergänge, Gleisunter- und -oberbau werden angepasst. Zudem werden zwei Bahnübergänge (Böblingen und Holzgerlingen) besei­tigt und die daraus resultierenden notwendigen Anpassungen der Straßeninfrastruktur vorgenommen. Zur Elektrifizierung der Strecke werden sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen neu errich­tet. Ferner wird die Signaltechnik angepasst. Der Planfeststellungsbeschluss wurde im Juni 2016 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen.

Planfeststellungsabschnitt 4 – Maßnahmen zwischen Holzgerlingen und Dettenhausen

genehmigt – Fertigstellung und Inbetriebnahme im Dezember 2019

Der Abschnitt umfasst alle zur Elektrifizierung der Strecke notwendigen Maßnahmen sowie die Moderni­sierung der Leit- und Sicherungstechnik. Der Planfeststellungsbeschluss wurde im Dezember 2017 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen.
 

 
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