Hermann-Hesse-Bahn in den Landkreisen Calw und Böblingen

Fertigstellung und Inbetriebnahme für 2023 geplant

Der Landkreis Calw plant im Nordschwarzwald die Wiederinbetriebnahme der 1872 eröffneten und 1989 eingestellten Württembergischen Schwarzwaldbahn als Hermann-Hesse-Bahn (HHB) von Weil der Stadt nach Calw. Über diesen Streckenabschnitt hinaus soll sich das Verkehrsangebot der HHB über die Infra­struktur der Deutschen Bahn bis Renningen erstrecken. Mit diesem leistungsfähigen und umwelt­freund­lichen Verkehrsangebot soll der östliche Landkreis Calw an die Räume Stuttgart und Sindelfingen/ Böblingen angeschlossen werden. Die Reaktivierung erfolgt in Teilbereichen. Dort wo Neubaumaßnahmen bzw. bauliche Änderungen erforderlich sind, werden fachplanerische Verfahren durchgeführt. Im Übrigen erfolgt eine Bestandsanierung der Strecke soweit notwendig mit den erforderlichen Einzelzulassungen. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Natur-, Arten- und Gebietsschutz.

Neubau Tunnel und zweigleisiger Ausbau in Ostelsheim

genehmigt, im Bau

In diesem Bereich erfolgt im Wege der Planfeststellung nach § 18 AEG der Neubau eines eingleisigen Neubauabschnitts einschließlich eines 498 m langen Tunnels zwischen Weil der Stadt und Ostelsheim. Durch den Tunnelneubau kann eine Abkürzung der historischen Streckenführung um den Hacksberg ("Hacksbergschleife") um ca. 3 km erreicht werden. Des Weiteren wird in der Ortslage Ostelsheim ein ca. 1,8 km langes zweigleisiges Teilstück als Begegnungsabschnitt hergestellt. Der derzeit an der Station Ostelsheim vorhandene Außenbahnsteig wird durch einen Mittelbahnsteig ersetzt. Der Ausbau des Bahnhofs erfolgt barrierefrei. Der Planfeststellungs­beschluss wurde im Juli 2016 vom Regierungs­präsidium Karlsruhe erlassen.

Einschnitt im Hau

im Verfahren

Dieser Abschnitt hat die Erneuerung des bestehenden Ober- und Unterbaus zum Gegenstand. Des Weiteren erfolgt die bereichsweise Erneuerung von gleisbegleitenden Stützmauern, die der Sicherung der Böschung dienen. Es erfolgt zudem die Erneuerung der nicht mehr funktionsfähigen Bahnentwässerung einschließlich der Entwässerungsgräben. Bestandteile sind des Weiteren die Anpassung eines Bahnüber­gangs sowie der Neubau einer Rettungszufahrt.

Erweiterung des Bahnhofs Renningen

genehmigt

Der Bahnhof Renningen verfügt derzeit über einen Hausbahnsteig und einen Mittelbahnsteig und wird momentan von der S6 und S60 der S-Bahn Stuttgart sowie von Güterzügen befahren. Da die vorhan­denen Bahnsteige eine Einstiegshöhe von 96 cm über Schienenoberkante aufweisen, kann der Bahnhof nicht von der Hermann-Hesse-Bahn bedient werden, sodass der Bahnhof im Wege der Planfeststellung nach § 18 AEG um ein Stumpfgleis und einen Außenbahnsteig mit einer Einstiegshöhe von 55 cm über Schienenoberkante erweitert wird. Es erfolgen zudem Anpassungen an der Infrastruktur der DB. Der Planfeststellungsbeschluss wurde im Juni 2019 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen.

Neubau einer Eisenbahnüberführung über die B 295 Calw-Heumaden

genehmigt, fertiggestellt

Für die Errichtung der Eisenbahnüberführung wurde bereits im Jahr 2004 eine Plangenehmigung nach § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG erteilt. Die Überführung wurde jedoch zunächst nicht realisiert. Die Plangenehmigung nach § 18 c AEG wurde im Februar 2014 vom Regierungspräsidium Karlsruhe antrags­gemäß verlängert.

Lückenschluss Weil der Stadt – Wiederherstellung eines Schienenweges

genehmigt, im Bau

Der ehemals vorhandene Bahndamm wurde im Zuge des Baus der Ortumgehungsstraße abgetragen. Straßenbaulastträger ist die Stadt Weil der Stadt. Die dadurch entstandene Lücke wird nun durch ein eingleisiges Brückenbauwerk geschlossen. Die dafür erforderliche Plangenehmigung nach § 18 AEG i. V. m. § 74 VwVfG wurde im April 2015 vom Regierungspräsidium Karlsruhe erlassen.

Diverse Eisenbahnkreuzungs- und Verkehrsstationsmaßnahmen

genehmigt

In dem Sammelverfahren wird die planungsrechtliche Zulassung von Maßnahmen in sieben räumlich voneinander getrennten Planfeststellungsinseln des Streckenabschnitts Weil der Stadt – Calw beantragt. Das Verfahren umfasst Neubau- und Anpassungsmaßnahmen für mehrere Eisenbahnkreuzungen (vier Bahnübergänge und eine Eisenbahnüberführung in Althengstett) und Verkehrsstationen (Haltepunkte und den Bahnhof Calw – ZOB) sowie eine Gleiserneuerung.

Einbau einer Trennwandkonstruktion zum Fledermausschutz in und vor die Bestandstunnel Forst und Hirsau

in Vorbereitung

Da die Wiederaufnahme des Bahnbetriebs auf dem Streckenabschnitt Weil der Stadt – Calw in den Bestandstunneln Forst und Hirsau artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslöst, ist zu deren Verminderung und Vermeidung sowie auch zum Gebietsschutz die Errichtung einer Trennwand- und Einhausungskonstruktion geplant. Seit der Stilllegung der Bahnstrecke Ende der 1980er-Jahre haben sich in beiden Tunnelröhren Fledermäuse angesiedelt. Da deren Umsiedlung praktisch nicht durchführbar ist, wurde nach einer Lösung gesucht, die eine Koexistenz von Fledermäusen und Bahnbetrieb ermöglicht. Gemeinsam mit den Naturschutzverbänden nebst dem eigens für die beiden Bestandstunnel ins Leben gerufenen Fledermaus-Expertenbeirat sowie im Beisein der zuständigen Naturschutzbehörden wurde die Trennwand- und Einhausungskonstruktion entwickelt, bei dem der bestehende Tunnelquerschnitt in eine Bahnkammer und eine Fledermauskammer unterteilen wird. Der Neubau dieser Konstruktionen bedarf der fachplanerischen Genehmigung.
 

 
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