Schönbuchbahn im Landkreis Böblingen
genehmigt – Fertigstellung und Inbetriebnahme im Dezember 2019
Der Zweckverband Schönbuchbahn betreibt im Landkreis Böblingen die Schönbuchbahn. Die Gesamtmaßnahme Ausbau und Elektrifizierung der Schönbuchbahn von Böblingen bis Dettenhausen
ist in vier Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Die Gesamtmaßnahme dient der Einführung eines zeitweisen 15‑Minuten-Taktes zwischen Böblingen und Holzgerlingen sowie der Verbesserung der Anschlussverhältnisse im Bahnhof Böblingen. Neben der Errichtung eines neuen Betriebshofes erfolgen ein zweigleisiger Teilausbau sowie die Elektrifizierung der gesamten Strecke.
Planfeststellungsabschnitt 1 – Errichtung eines Betriebshofes in Böblingen
genehmigt – Fertigstellung und Inbetriebnahme im Dezember 2019
Die Errichtung eines Betriebshofes in Böblingen ist das erste Teilprojekt der Maßnahme. Der neue Betriebshof dient dem Abstellen von insgesamt sechs Fahrzeugen sowie der Durchführung sämtlicher Instandhaltungsarbeiten und war notwendig, da der bereits bestehende Betriebshof in Dettenhausen die mit der Angebotserweiterung verbundene Kapazitätserhöhung nicht mehr aufnehmen kann. Die unmittelbare Nähe zum Bahnhof Böblingen ist vor allem mit betrieblichen Vorteilen verbunden. Der Planfeststellungsbeschluss für den ersten Planfeststellungsabschnitt wurde im September 2015 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen.
Planfeststellungsabschnitte 2 und 3 – Maßnahmen zwischen Bahnhof Böblingen und Holzgerlingen
genehmigt – Fertigstellung und Inbetriebnahme im Dezember 2019
In diesen Planfeststellungsabschnitten, welche verfahrensrechtlich zu einem Abschnitt zusammengeführt wurden, wird die bestehende eingleisige Strecke in zwei Teilbereichen der Strecke sowie im Bahnhofsbereich Holzgerlingen um ein weiteres Gleis erweitert. Bahnsteige, Bahnübergänge, Gleisunter- und -oberbau werden angepasst. Zudem werden zwei Bahnübergänge (Böblingen und Holzgerlingen) beseitigt und die daraus resultierenden notwendigen Anpassungen der Straßeninfrastruktur vorgenommen. Zur Elektrifizierung der Strecke werden sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen neu errichtet. Ferner wird die Signaltechnik angepasst. Der Planfeststellungsbeschluss wurde im Juni 2016 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen.
Planfeststellungsabschnitt 4 – Maßnahmen zwischen Holzgerlingen und Dettenhausen
genehmigt – Fertigstellung und Inbetriebnahme im Dezember 2019
Der Abschnitt umfasst alle zur Elektrifizierung der Strecke notwendigen Maßnahmen sowie die Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik. Der Planfeststellungsbeschluss wurde im Dezember 2017 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen.