Schönbuchbahn im Landkreis Böblingen

Genehmigt – Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gesamtprojektes für September 2019 geplant

Der Zweckverband Schönbuchbahn betreibt im Landkreis Böblingen die Schönbuchbahn. Die Gesamtmaß­nahme „Ausbau und Elektrifizierung der Schönbuchbahn von Böblingen bis Dettenhausen“ ist in vier Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Die Gesamtmaßnahme dient der Einführung eines zeitweisen 15-Minuten-Taktes zwischen Böblingen und Holzgerlingen sowie der Verbesserung der Anschlussverhältnisse im Bahnhof Böblingen. Neben der Errichtung eines neuen Betriebshofes erfolgen ein zweigleisiger Teilausbau sowie die Elektrifizierung der gesamten Strecke.

Planfeststellungsabschnitt 1 – Errichtung eines Betriebshofes in Böblingen

genehmigt – im Bau

Die Errichtung eines Betriebshofes in Böblingen ist das erste Teilprojekt der Maßnahme. Der neue Betriebshof dient dem Abstellen von insgesamt sechs Fahrzeugen sowie der Durchführung sämtlicher Instandhaltungsarbeiten und war notwendig, da der bereits bestehende Betriebshof in Dettenhausen die mit der Angebotserweiterung verbundene Kapazitätserhöhung nicht mehr aufnehmen kann. Die unmittelbare Nähe zum Bahnhof Böblingen ist vor allem mit betrieblichen Vorteilen verbunden. Der Planfeststellungsbeschluss für den ersten Planfeststellungsabschnitt wurde im September 2015 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen.

Planfeststellungsabschnitte 2 und 3 – Maßnahmen zwischen Bahnhof Böblingen und Holzgerlingen

genehmigt – im Bau

In diesen Planfeststellungsabschnitten, welche verfahrensrechtlich zu einem Abschnitt zusammen­geführt wurden, wird die bestehende eingleisige Strecke in zwei Teilbereichen der Strecke sowie im Bahnhofs­bereich Holzgerlingen um ein weiteres Gleis erweitert. Bahnsteige, Bahnübergänge, Gleis­unter- und -oberbau werden angepasst. Zudem werden zwei Bahnübergänge (Böblingen und Holz­gerlingen) beseitigt und die daraus resultierenden notwendigen Anpassungen der Straßen­infra­struktur vorgenommen. Zur Elektrifizierung der Strecke werden sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen neu errichtet. Ferner wird die Signaltechnik angepasst. Der Plan­fest­stellungs­be­schluss wurde im Juni 2016 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen.

Planfeststellungsabschnitt 4 – Maßnahmen zwischen Holzgerlingen und Dettenhausen

genehmigt – im Bau

Der Abschnitt umfasst alle zur Elektrifizierung der Strecke notwendigen Maßnahmen sowie die Moder­nisierung der Leit- und Sicherungstechnik. Der Planfeststellungsbeschluss wurde im Dezember 2017 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen.

 
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